Willkommen in der Gemeinde Fischlham

Gemeindewappen

Wappen Fischlham

Nach § 4a der Oö. Gemeindeordnung ist die Verwendung des Gemeindewappens unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet.

Wer beabsichtigt, das Gemeindewappen zu verwenden, hat dies der Gemeinde Fischlham unter Angabe des Verwendungszweckes zeitgerecht vorher schriftlich anzuzeigen.

Das Gemeindewappen darf verwendet werden, sofern die Verwendung vom Gemeindevorstand nicht untersagt wird.


Wappenbeschreibung