Willkommen in der Gemeinde Fischlham

Turnsaalbenützung

Bei der Benützung des Turnsaals sind folgende Hinweise strikt einzuhalten:

  • Im Turnsaal herrscht absolutes Rauchverbot.
  • Der Turnsaal darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden, sondern ausschließlich mit hallentauglichen Schuhen.
  • Die Kletterwand darf außerhalb des Bolderbereichs nur von hiezu berechtigten Personen unter Einhaltung der Kletterordnung benützt werden.
  • Die Lagerung der Turngeräte hat mit äußerster Sorgfalt zu erfolgen.
  • Die Geräte sind nach Benützung wieder in ihre Grundposition zu bringen.
  • Die Kästen sind versperrt zu halten.
  • Nach der Turnsaalbenützung ist der Turnsaal zu lüften.
  • Essen und Trinken ist im Turnsaal selbst nicht gestattet.
  • Leere Trinkflaschen sind wieder mit nach Hause zu nehmen.
  • Bei Verlassen des Turnsaals Licht abdrehen nicht vergessen!
  • Besondere Vorkommnisse und Gebrechen sind sofort der Gemeinde zu melden.
  • Sobald keine Benützung mehr erfolgt, ist die Berechtigung zur Öffnung des Turnsaals (mittels Chip) der Gemeinde zurückzugeben. Bei Zugang mittels Mobiltelefon (Handyöffnung) ist eine nicht mehr benötigte Zugangsmöglichkeit umgehend an die Gemeinde zu melden.
  • Ändert sich innerhalb eines Vereins (Gruppierung) die zur Öffnung des Turnsaals verantwortliche Person, so ist die Berechtigung der Gemeinde zu retournieren, die diese in der Folge dem künftig Verantwortlichen gegen Unterschrift ausfolgt. Eine bloße Weitergabe der Berechtigung ist nicht erlaubt.

Weiters wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde Fischlham als Schulerhalter für keinerlei Personen- oder Sachschäden - gleich welcher Art - bei der Benützung von Schulräumlichkeiten oder Geräten haftet. Verursachte Schäden sind vom Veranstalter zu melden und auf dessen Kosten zu beheben. Auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Benützer wird daher ausdrücklich hingewiesen.

Es wird höflich ersucht, darauf zu achten, dass die Parkplätze unterhalb der Stiege benützt werden. Ein Halten und Parken im Bereich der öffentlichen Straßen (Durchzugsstraße und Zufahrt zum Stiftsfeld) sowie auf dem Grund der Familie Atzinger ist nicht gestattet.

Turnsaalbenützungsplan_2023-2024[2].pdf herunterladen (0.03 MB)